Wiederladen – aber richtig.

Du möchtest eigene Patronen herstellen und brauchst dafür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)?


Wir machen Dich fit – mit einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang, der Theorie und Praxis sinnvoll verbindet und Dich sicher durch die Anforderungen führt.

 

Was Dich im Lehrgang erwartet

Rechtsgrundlagen

  • Aufbau und Ziel des Sprengstoffgesetzes
  • Vorschriften zur Lagerung, Aufbewahrung und Beförderung
  • weitere Gesetze und Vorschriften

Technische Fachkunde

  • Komponenten der Patronen: Geschoss, Hülse, Pulver, Zündmittel
  • Umgang mit Treibladungspulver
  • Innenballistik

Praktische Inhalte

  • Wiederladegeräte & Hilfsmittel
  • Gefahrenvermeidung & Sicherheitsregeln
  • Praktische Vorführung & Musterladungen

Prüfung & Zeugnis

  • theoretische und praktische Abschlussprüfung
  • Offizielle Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde
 

Voraussetzungen & Ablauf

Zulassungsvoraussetzung:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) Deiner Wohnortbehörde
  • gültiger (Personal-)Ausweis

 Die UBB solltest Du frühzeitig bei Deiner örtlichen Waffen- oder Ordnungsbehörde beantragen.


Dauer:

  • 2 Tage (intensiv & kompakt)
  • Theorie & Praxis vor Ort in unserer top ausgestatteten Wiederladeküche
  • Abschlussprüfung direkt am Ende des Lehrgangs

Teilnehmerzahl:

  • Max. 10 Personen pro Lehrgang – für individuelle Betreuung

Kosten:

250 € inkl. Unterlagen, Verpflegung, Prüfungsgebühr & Zeugnis

Ort:

Long Ranger – Shooters Comforts

Mühlstr. 2, 65779 Kelkheim

Nächste Termine & Anmeldung

DatumStatus
Plätze frei
22.-23. November 2025 offen<4
21.-22. Februar .2026offen<4
30.-31. Mai 2026offen<4
15.-16. August 2026offen<4
14.-15. November 2026offen<4

Häufige Fragen

→ 1 Jahr – sie dient als Nachweis gegenüber der Behörde beim Antrag auf Erlaubnis nach §27 SprengG.

→ Du solltest ein konkretes Bedürfnis (z. B. WBK oder Vereinsmitgliedschaft) nachweisen können, wenn Du die Erlaubnis beantragst.

→ Du reichst Deine Fachkunde und die UBB bei der Behörde ein und erhältst nach Prüfung Deine sprengstoffrechtliche Erlaubnis.

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