Wiederladen – aber richtig.

Du möchtest eigene Patronen herstellen und brauchst dafür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)?


Wir machen Dich fit – mit einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang, der Theorie und Praxis sinnvoll verbindet und Dich sicher durch die Anforderungen führt.


Du wohnst im Rhein-Main Gebiet? Wir sitzen im Herzen Kelkheims, d.h. Du hast ein Heimspiel und keine langen Anfahrtswege!

 

Was Dich im Lehrgang erwartet

Rechtsgrundlagen

  • Aufbau und Ziel des Sprengstoffgesetzes
  • Vorschriften zur Lagerung, Aufbewahrung und Beförderung
  • weitere Gesetze und Vorschriften

Technische Fachkunde

  • Komponenten der Patronen: Geschoss, Hülse, Pulver, Zündmittel
  • Umgang mit Treibladungspulver
  • Innenballistik

Praktische Inhalte

  • Wiederladegeräte & Hilfsmittel
  • Gefahrenvermeidung & Sicherheitsregeln
  • Praktische Vorführung & Musterladungen

Prüfung & Zeugnis

  • theoretische und praktische Abschlussprüfung
  • Offizielle Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde
 

Voraussetzungen & Ablauf

Zulassungsvoraussetzung:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) Deiner Waffen- oder Ordnungsbehörde (nicht das über das zentrale Beantragungsportal in Hessen)
  • gültiger (Personal-)Ausweis

Die UBB solltest Du frühzeitig bei Deiner Behörde beantragen, da die Bearbeitungszeit stark variieren kann. Bitte nicht bei dem zentralen Beantragungsportal für Hessen beantragen, hier dauert die Bearbeitung deutlich länger bzw. Anträge gehen verloren.


Dauer:

  • 2 Tage (intensiv & kompakt)
  • Theorie & Praxis vor Ort in unserer top ausgestatteten Wiederladeküche
  • Abschlussprüfung direkt am Ende des Lehrgangs

Teilnehmerzahl:

  • Max. 10 Personen pro Lehrgang – für individuelle Betreuung

Kosten:

250 € inkl. Unterlagen, Verpflegung, Prüfungsgebühr & Zeugnis

Ort:

Long Ranger – Shooters Comforts

Mühlstr. 2, 65779 Kelkheim

Nächste Termine & Anmeldung

DatumStatus
Plätze frei
09.-10. Mai 2026offen10
01.-02. August 2026offen10
14.-15. November 2026offen10

Häufige Fragen

→ 1 Jahr – sie dient als Nachweis gegenüber der Behörde beim Antrag auf Erlaubnis nach §27 SprengG.

→ Du solltest ein konkretes Bedürfnis (z. B. WBK oder Vereinsmitgliedschaft) nachweisen können, wenn Du die Erlaubnis beantragst.

→ Du reichst Deine Fachkunde und die UBB bei der Behörde ein und erhältst nach Prüfung Deine sprengstoffrechtliche Erlaubnis.

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