Staatlich anerkannter Lehrgang
In diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwirbst du die Fachkunde zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Du lernst die rechtlichen, sicherheitstechnischen und praktischen Grundlagen, die du für den verantwortungsvollen Umgang mit Treibladungspulver und das eigenständige Wiederladen von Patronen benötigst.
Anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 32 der 1. SprengV
Lehrgang auf einen Blick
Abschluss
Staatlich anerkannte Fachkunde
Lehrgangsdauer
Zweitägiger Lehrgang
Veranstaltungsorte
Kelkheim und Philippsburg
Teilnahme
ab 21 Jahren und nach vorheriger Anmeldung
Fachkunde mit Praxisbezug
Der Lehrgang vermittelt dir die gesetzlich geforderte Fachkunde und gleichzeitig ein solides Verständnis dafür, wie Patronen sicher, nachvollziehbar und verantwortungsvoll geladen werden.
Du lernst nicht nur einzelne Arbeitsschritte auswendig. Ich zeige dir, wie die Bestandteile einer Patrone zusammenwirken, welche Risiken beim Umgang mit Treibladungspulver entstehen können und warum ein sauberer, strukturierter Arbeitsprozess unverzichtbar ist.
Theorie, rechtliche Grundlagen und praktische Übungen greifen dabei ineinander. So bereitest du dich nicht nur auf die Fachkundeprüfung vor, sondern erhältst auch eine belastbare Grundlage für deinen späteren Einstieg ins Wiederladen.
Du sollst nach dem Lehrgang nicht nur wissen, welche Antwort in der Prüfung richtig ist. Du sollst verstehen, warum Sicherheitsregeln, Ladetabellen und dokumentierte Arbeitsabläufe so wichtig sind.
§
Rechtliche Grundlagen verständlich einordnen
Sicherheitsrelevante Zusammenhänge erkennen
Wiederladeprozesse praktisch nachvollziehen
DEIN EINSTIEG IN DIE FACHKUNDE
Der Lehrgang richtet sich an alle, die die gesetzlich erforderliche Fachkunde zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen erwerben und sich fundiert auf den sicheren Umgang mit Treibladungspulver vorbereiten möchten.
Du planst, künftig Patronen selbst zu laden, und möchtest dafür nicht nur die erforderliche Fachkunde erwerben, sondern von Anfang an die Zusammenhänge, Risiken und sauberen Arbeitsabläufe verstehen.
Du hast Dich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt und möchtest dein Wissen nun strukturiert vertiefen, rechtlich einordnen und durch eine anerkannte Fachkunde ergänzen.
Du möchtest nach erfolgreichem Lehrgang und bestandener Prüfung die sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver beantragen.
Für die spätere Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG gelten zusätzliche persönliche und behördliche Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und das nachgewiesene Bedürfnis. Welche Unterlagen du für den Lehrgang und den späteren Antrag benötigst, erkläre ich dir im weiteren Verlauf dieser Seite.
INHALTE DES LEHRGANGS
Vom rechtlichen Rahmen bis zur praktischen Arbeit an der Wiederladepresse: Der Lehrgang verbindet die prüfungsrelevanten Grundlagen mit einem verständlichen Einblick in den gesamten Wiederladeprozess.
01
Rechtliche Grundlagen
Du lernst die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften für den Erwerb, die Aufbewahrung und den Umgang mit Treibladungspulver kennen. Dazu gehören auch deine persönlichen Pflichten als späterer Erlaubnisinhaber.
02
Sicherheit
Du beschäftigst dich mit den Eigenschaften von Treibladungspulvern, möglichen Gefahrenquellen und den Schutzmaßnahmen, die bei Lagerung, Transport und Verarbeitung eingehalten werden müssen.
03
Komponenten
Du lernst Hülsen, Zündhütchen, Geschosse und Treibladungspulver als einzelne Komponenten kennen und verstehst, welche Funktion sie innerhalb einer Patrone erfüllen.
04
Wiederladeprozess
Du erhältst einen strukturierten Überblick über die einzelnen Arbeitsschritte des Wiederladens und lernst, warum sorgfältige Vorbereitung, Kontrolle und Dokumentation entscheidend sind.
05
Ladeangaben und Kontrolle
Du lernst, wie veröffentlichte Ladedaten aufgebaut sind, welche Grenzwerte beachtet werden müssen und warum Ladungen niemals ungeprüft übertragen oder eigenmächtig verändert werden dürfen.
06
Praktische Übungen und Prüfung
Im praktischen Teil setzt du zentrale Inhalte des Lehrgangs unter Anleitung um. Zum Abschluss weist du dein erworbenes Wissen in der vorgeschriebenen Fachkundeprüfung nach.
Alle Inhalte werden so vermittelt, dass du die prüfungsrelevanten Zusammenhänge nicht nur auswendig lernst, sondern fachlich nachvollziehen kannst.
ABLAUF UND PRÜFUNG
Der Lehrgang erstreckt sich über zwei Tage. Theorie, praktische Übungen und Prüfung bauen dabei strukturiert aufeinander auf.
Tag 1
Am ersten Tag legst du das fachliche Fundament für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Treibladungspulver und Wiederladeausrüstung.
Tag 2
Am zweiten Tag setzt du die Inhalte praktisch um, vertiefst die prüfungsrelevanten Zusammenhänge und schließt den Lehrgang mit der vorgeschriebenen Fachkundeprüfung ab.
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung erhältst du das Fachkundezeugnis. Dieses benötigst du später als Nachweis für deinen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Die endgültige Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Behörde.
VOR DEINER ANMELDUNG
Damit du am Lehrgang teilnehmen kannst, benötige ich einige Angaben und Nachweise von dir. Für die spätere Erlaubnis nach § 27 SprengG prüft die zuständige Behörde darüber hinaus weitere persönliche Voraussetzungen.
Vor Lehrgangsbeginn müssen die erforderlichen persönlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Behörde nach einer Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung ausgestellt und für die Zulassung zum Fachkundelehrgang verwendet. Die konkret verlangten Antragsunterlagen und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Behörde.
Die behördliche Bearbeitung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann mehrere Wochen dauern. Beantrage sie deshalb möglichst frühzeitig und nicht erst kurz vor dem Lehrgang.
Das bestandene Fachkundezeugnis ist ein zentraler Nachweis für deinen späteren Antrag. Die Erlaubnis wird jedoch nicht durch den Lehrgang, sondern ausschließlich durch die zuständige Behörde erteilt.
Das Sprengstoffgesetz nennt für die nichtgewerbliche Erlaubnis insbesondere Fachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Bedürfnis. Die Erlaubnis kann außerdem beschränkt und mit Auflagen verbunden werden.
Welche Nachweise für dein Bedürfnis anerkannt werden und welche zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, klärst du bitte direkt mit der für deinen Wohnort zuständigen Behörde.
Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort und ist regional unterschiedlich organisiert. Häufig liegt sie beim Ordnungsamt, Kreisordnungsamt, Regierungspräsidium oder einer vergleichbaren Sprengstoffbehörde. Erkundige dich bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung nach der zuständigen Stelle.
Leistungen und Kosten
Mit der Lehrgangsgebühr sind die fachliche Durchführung, die Prüfung und die für den Lehrgang vorgesehenen Unterlagen und Leistungen abgedeckt. So weißt du bereits vor deiner Anmeldung, welche Kosten auf dich zukommen.
Lehrgangsgebühr
Kelkheim
250,00 €
Philippsburg
280,00 €
Preis pro Teilnehmer
Die unterschiedliche Lehrgangsgebühr ergibt sich aus den jeweiligen organisatorischen und standortbezogenen Rahmenbedingungen. Inhalt, Prüfung und Fachkundezeugnis sind an beiden Veranstaltungsorten identisch.
Anreise, Übernachtung und weitere persönliche Ausgaben sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr. Hinweise zu Unterkünften in der Umgebung findest du gegebenenfalls bei den Informationen zum jeweiligen Veranstaltungsort.
Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Buchungsbestätigung und die Rechnung. Die Teilnahme ist nach fristgerechtem Zahlungseingang verbindlich reserviert.
Aktuelle Lehrgangstermine
Wähle deinen bevorzugten Veranstaltungsort und einen verfügbaren Termin. Die Buchung gilt immer für genau eine Person.
Kontaktiere mich gerne, wenn du Fragen zum Ablauf, zu den Voraussetzungen oder zu einem der Veranstaltungsorte hast.
Nach Deiner Anmeldung
Nach deiner Anmeldung begleite ich dich Schritt für Schritt bis zum Lehrgang. Du erhältst alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Erinnerungen rechtzeitig vor deinem Termin.
01
Du wählst in der Eventliste deinen gewünschten Lehrgangstermin aus und übermittelst deine persönlichen Daten. Jede Buchung gilt für genau eine Person.
02
Nach deiner Anmeldung wirst du zum Shop-Checkout weitergeleitet. Dort wählst du eine der angebotenen Zahlungsarten und schließt deine Buchung ab. Anschließend erhältst du deine Bestell- und Buchungsbestätigung per E-Mail.
03
Bei einer Onlinezahlung wird der Zahlungseingang automatisch verarbeitet. Entscheidest du dich für Überweisung, erhältst du die notwendigen Zahlungsinformationen und überweist die Lehrgangsgebühr innerhalb der angegebenen Frist.
Sobald die Zahlung erfolgreich zugeordnet wurde, ist dein Lehrgangsplatz verbindlich bestätigt.
04
Etwa vier Wochen vor dem Lehrgang erhältst du die vorgesehenen Unterlagen sowie die Zugangsdaten zum geschützten Teilnehmerbereich. Dort findest du alle relevanten Dokumente zur Vorbereitung.
05
Zwei Wochen und nochmals eine Woche vor dem Lehrgang erhältst du eine Erinnerung mit den wichtigsten organisatorischen Informationen zu deinem Termin und Veranstaltungsort.
Prüfe zunächst deinen Spam-Ordner. Solltest du dort ebenfalls keine Nachricht finden, kontaktiere mich bitte, damit ich deine Buchung überprüfen kann.
Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Lehrgang, zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf deiner Anmeldung.
Nein. Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen Grundlagen systematisch und rechtlich gesehen, DARFST du nicht wiedergelade haben. Eine vorherige Beschäftigung mit dem Thema kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung.
Für die Teilnahme am Lehrgang ist nicht allein entscheidend, ob du Sportschütze oder Jäger bist. Für eine spätere Erlaubnis nach § 27 SprengG musst du gegenüber der zuständigen Behörde jedoch ein anerkanntes Bedürfnis nachweisen. Welche Nachweise dafür erforderlich sind, solltest du vorab mit deiner Behörde klären.
Ja. Für die Zulassung zum Lehrgang benötigst du eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner zuständigen Behörde. Beantrage sie frühzeitig, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Die Bescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen. Liegt sie dann nicht vor, kann eine Teilnahme nicht erfolgen und du musst einen anderen verfügbaren Termin nutzen.
Nein. Die für die praktischen Übungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Materialien werden im Lehrgang bereitgestellt. Persönliche Schutzausrüstung oder weitere Gegenstände musst du nur mitbringen, wenn ich dich vor dem jeweiligen Termin ausdrücklich darauf hinweise.
Die Prüfung ist Bestandteil des Lehrgangs und umfasst die im Lehrgang vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte. Die genaue Durchführung und die organisatorischen Hinweise erläutere ich dir während des Lehrgangs.
Solltest du die Prüfung nicht bestehen, bespreche ich mit dir das Ergebnis und die möglichen nächsten Schritte. Generell werden Wiederholungsprüfung im Rahmen des nächsten Kurses angeboten.
Nein. Das Fachkundezeugnis weist deine erfolgreich erworbene Fachkunde nach. Die Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragst du anschließend separat bei deiner zuständigen Behörde. Diese prüft zusätzlich unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Bedürfnis.
Ja. Kontaktier mich einfach hierzu, wenn Du bei den hiesigen Buchugsportalen für Übernachtungen unsicher bist.
Kontaktiere mich gerne. Ich helfe dir bei Fragen zum Lehrgang, zu den Unterlagen oder zur Buchung persönlich weiter.
Dein nächster Schritt
Wähle jetzt einen passenden Lehrgangstermin und sichere dir deinen Platz. Du bist dir noch unsicher oder hast Fragen zu den Voraussetzungen? Kontaktiere mich gerne.
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